betriebsnotwendiges Vermögen
- betriebsnotwendiges Vermögen
Hilfsgröße zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals (⇡ Betriebsnotwendigkeit, ⇡ betriebsnotwendiges Kapital). Das b.V. besteht aus der Summe von Vermögensanteilen des ⇡ Anlage- und des ⇡ Umlaufvermögens, die der Leistungserstellung dienen. Diejenigen Vermögensteile, die nicht ausschließlich dem Betriebszweck dienen, werden eliminiert, z.B. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (bei nicht landwirtschaftlichem Betriebszweck), Wohngebäude oder langfristig stillgelegte Anlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, langfristige Bankguthaben, überhöhte Liquiditätsreserven. Die Teile des Anlagevermögens werden bewertet mit den kalkulatorischen Restwerten (⇡ Abschreibung); das Umlaufvermögen mit dem kalkulatorischen Mittelwert (⇡ Buchwert).
- Anders: ⇡ Betriebsvermögen (steuerrechtlicher Begriff).
Lexikon der Economics.
2013.
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